Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Frage:
Woher weiß ich, wohin die versiegelten Flächen auf dem Grundstück entwässern?
Antwort:
Am besten lässt sich das bei Regen beobachten.
Frage:
Woran erkenne ich, welche Flächen an die Kanalisation angeschlossen sind?
Antwort:
Informationen hierzu können Sie oft Ihren Bauunterlagen entnehmen.
Frage:
Ist es ein Unterschied, ob ich direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation entwässere?
Antwort:
Nein. Auch ein indirekter Anschluss an das Entwässerungsnetz (z. B. Ableitung über den Hof und dann in den Straßenablauf [Gully]) ist gleichzusetzen mit einem direkten Anschluss.
Frage:
Ist es ein Unterschied, ob mein Grundstück an einen Mischwasserkanal oder reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist?
Antwort:
Das Maß der Inanspruchnahme der öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) ist entscheidend (abflusswirksame Fläche). Es spielt keine Rolle, an welche Art der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung das Grundstück angeschlossen ist.
Frage:
Wie wird das Gefälle auf meinem Grundstück berücksichtigt?
Antwort:
Der Erhebungsaufwand für Gefälle wäre zu groß. Es wird nicht berücksichtigt.
Frage:
Kann ich Flächen von der öffentlichen Abwasseranlage abkoppeln?
Antwort:
Es muss sichergestellt sein, dass das anfallende Regenwasser auch versickern kann. Die Versickerungsanlage muss dem Stand der Technik entsprechen (Arbeitsblatt der ATV-DVWK A138, [ATV-DVWK = Abwassertechnische Vereinigung - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.]).
Frage:
Wie gehen Dachflächen in die Niederschlagswassergebühr ein?
Antwort:
Es wird zwischen Normaldächern und Grün-/Kiesdächern unterschieden. Die berechnungsrelevante Niederschlagsfläche vermindert sich bei Grün-/Kiesdächern um 60 bzw. 50 Prozent.
Beispiel: Carport mit Gründach, Dachfläche = 26 m2. Bei der Gebührenermittlung werden für diese Fläche nur 10,4 m2 berücksichtigt.
Frage:
Wie gehen befestigte Flächen in die Niederschlagswassergebühr ein?
Antwort:
Befestigte Flächen mit Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) gehen mit folgenden Abflussfaktoren in die Gebührenberechnung ein. Es werden jedoch Abzüge gewährt, wenn die relevante Fläche mit versickerungsfähigen Materialien befestigt ist.
So gilt:
| Befestigungsart | Beschreibung | Abflussfaktor |
| Dachflächen | geneigte und gerundete Dachflächen, Flachdächer | Faktor 1,0 |
| begrünte Dächer | Faktor 0,4 | |
| befestigte Grundstücksflächen | Betonflächen, Schwarzdecken (Asphalt, Teer o.ä.) | Faktor 1,0 |
| Pflaster- und Plattenbeläge jeweils mit dichten Fugen (z.B. Fugenverguss), sonstige wasserundurchlässige Flächen mit Fugendichtung. | Faktor 1,0 | |
| Pflaster- und Plattenbeläge jeweils mit Fugen (ohne Fugenverguss) und mit wasserdurchlässigem Unterbau (z.B. Pflaster- und Plattenbeläge aus Natur und Betonstein o.ä.) |
Faktor 0,7 | |
| Wasserdurchlässige Beläge, z.B. wassergebundene Decken (aus Kies Splitt, Schlacke o.ä.), Öko- und Porenpflaster oder ähnlich wasserdurchlässiges Pflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä. | Faktor 0,4 |
Frage:
Werden spätere Veränderungen der Flächen berücksichtigt?
Antwort:
Ja. Änderungsmitteilungen werden berücksichtigt. Jegliche Veränderungen sind der Stadt Neuenburg am Rhein schriftlich mitzuteilen.