Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

bisher wurden in der Stadt Neuenburg am Rhein die Abwassergebühren auf der Grundlage des Frischwasserverbrauches (Zählerablesung) erhoben.
Dies war lange Zeit ein durch die Rechtsprechung anerkannter Gebührenmaßstab, bei dem jedoch nicht zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser
unterschieden wurde. Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März 2010 müssen alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg künftig die Gesamtgebühr trennen und zwar in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr.
Die Schmutzwassergebühr wird (wie zuvor) anhand des Frischwasserverbrauchs berechnet. Die Niederschlagswassergebühr ergibt sich aus der Größe
der überbauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt.
Es wird also keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern die bestehende Abwassergebühr wird verursachergerechter aufgeteilt.
Die Erhebung der befestigten und überbauten Flächen Ihres Grundstückes wird mittels einer Luftbildauswertung durchgeführt. Ihre Mitarbeit wird bei der Feststellung der gebührenrelevanten Flächen erforderlich sein,
da durch die Luftbildauswertung unter Umständen auch Flächen erfasst werden, die nicht oder nur teilweise in die Kanalisation entwässern.
Auf diesen Seiten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich ausführlich über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren zu informieren.
Sollten Sie bereits jetzt schon Fragen haben, so bieten wir Ihnen ab dem 07. März 2011 die Möglichkeit, sich unter der für Sie kostenfreien Telefonnummer
0800 / 66 46 958 direkt mit dem beratenden Ingenieurbüro in Verbindung zu setzen.
Zusätzlich haben wir für Sie einen Email-Dienst eingerichtet, unter dem sie uns Ihre Fragen schriftlich mitteilen können.
Wir werden versuchen diese Fragen zeitnah und kurzfristig zu beantworten.
EMaildienst: abwasser(at)neuenburg.de