Adresse
79395 Neuenburg am Rhein
Kontakt im Rathaus
Kontakt im Fridolinhaus
Fridolinhaus
Die zunehmende Lebenserwartung und die Veränderungen in den Familienstrukturen erfordern ein spezielles Wohnungsangebot für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, das eine selbständige und unabhängige Lebensführung bis ins hohe Alter ermöglicht.
Die Rhein-Regio Neuenburg Projektentwicklung GmbH (Partner Stadt Neuenburg am Rhein und Strabag Projektentwicklung GmbH) hat deshalb beschlossen, nach Vorgaben des Gütesiegels für betreutes Wohnen in Baden-Württemberg die Service-Wohnanlage Fridolinhaus im lebendigen zentralen Bereich der Stadt zu errichten.
Der Grundgedanke dabei ist, älteren Menschen zu ermöglichen, solange wie nur irgend möglich in der eigenen Wohnung, in der vertrauten Umgebung bleiben zu können.
Das Konzept lässt sich am besten im folgenden Satz festhalten: So viel Selbständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig.
Der Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.V. bietet die Betreuung im Verbund mit anderen Einrichtungen der offenen, teilstationären und stationären Altenhilfe in Neuenburg am Rhein an.
Die städtischen Mietwohnungen wurden vom Land Baden-Württemberg und der Landeskreditbank Baden-Württemberg gefördert.
Die Seniorenwohnanlage bietet
- barrierefreies Wohnen nach dem Qualitätssiegel des Landes Baden-Württemberg
- Gemeinschaftsraum
- Betreuungsstützpunkt
- Pflegebad.
Die Service-Wohnanlage hat 38 Wohnungen: 22 2-3-Zimmer Senioren- Eigentumswohnungen von 46-87 m² und 16 städtische Mietwohnungen.
Die stadteigenenen Mietwohnungen werden von der Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein, Rathausplatz 5, 79395 Neuenburg am Rhein, Frau Bromberger, Telefon 0 76 31/7 91-1 58, vermietet.
Für die bereits vermieteten Wohnungen gibt es eine Warteliste. Interessenten können sich auf die Warteliste setzten lassen. Sobald eine Wohnung frei wird, werden Sie informiert.
Die Wohnungen haben ein Wohn-/Esszimmer, ein Schlafzimmer, eine Küche, eine Dusche/WC, eine Diele und einen Balkon, sowie einen Abstellraum im UG.
Die Mietwohnungen wurden öffentlich gefördert.
Für die Mietwohnungen gelten folgende Voraussetzungen
- Mieterinnen und Mieter müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben. Bei Paaren muss eine Person diese Altersgrenze erreicht haben
- Mietberechtigt sind Personen, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 9 Absatz 2
Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um nicht mehr als 60 v.H. übersteigt, vorrangig Personen, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 9 Absatz 2 WoFG nicht übersteigt - Vorrangig wird an Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neuenburg am Rhein und deren Stadtteile vermietet
- Es muss ein Betreuungsvertrag mit dem Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.V. abgeschlossen werden
Kosten
- Monatliche Miete € 5,64/m²
- Monatliche Betreuungspauschale € 81,81 für eine Person
- Monatliche Betreuungspauschale € 92,03 für zwei Personen
- Nebenkostenvorauszahlung ca. € 1,50/m²
- Zusätzliche Betreuungsleistungen
- Kaution € 1.000,--











