Kurzinfo

Unter Lebenslagen sind für zentrale Ereignisse im Leben wie "Geburt", "Heirat" oder "Umzug" etc. die wesentlichen Informationen zusammengeführt. Entsprechendes gilt für Themenkomplexe wie "Personalausweis/Reisepass".
Lebenslagen
6. Ausländische Studierende
Zur übergeordneten Lebenslage "Studium"
Falls Sie die Absicht haben, ein Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg aufzunehmen, haben wir in diesem Kapitel spezielle Informationen und Hinweise für Sie zusammengefasst.
Tipp: Informationen über die Hochschullandschaft und Studienbedingungen in Baden-Württemberg finden Sie unter www.studieninfo-bw.de, dem Studieninfoportal des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, beziehungsweise für englischsprachige Studiengänge bei "Study-Guide".
Für die Zulassung zum Studium an einer Hochschule benötigen ausländische Studienbewerber Bildungsnachweise, die der deutschen allgemeinen, der fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife gleichwertig sind (Hochschulzugangsberechtigung). Stammen Ihre Zeugnisse nicht aus einem der Länder der Europäischen Union (EU), wird zunächst die Gleichwertigkeit geprüft. Genaue Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Anerkennung der Hochschulzulassungsberechtigung (ausländische Zeugnisse)".
Studierende aus der EU einschließlich Island, Norwegen und Liechtenstein müssen die Bewerbung um einen Studienplatz (Zulassungsantrag) genau wie deutsche Studieninteressenten direkt an die jeweilige Hochschule beziehungsweise an die Stiftung für Hochschulzulassung richten. Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Zulassungsverfahren und entsprechende detaillierte Verfahrensbeschreibungen finden Sie im Kapitel "Zulassung zum Studiumplatz".
Alle anderen ausländischen Studierenden (nicht EU) finden die für sie geltenden Informationen in der Verfahrensbeschreibung "Zulassungsantrag ausländischer Bewerber (nicht EU)".
Was Sie bei Änderungen während des Studiums oder am Ende des Studiums beachten müssen sowie eine Liste mit Links zu weiterführenden Informationen für ausländische Studierende finden Sie in den entsprechenden Unterkapiteln.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat ihn am {0} freigegeben.Zugeordnete Verfahren und Dienstleistungen:
- Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führen
- Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR - verlängern
- Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht beantragen (Studierende aus der EU)
- Hochschulstudium (ausländische Staatsangehörige - nicht EU - und Staatenlose) - Zulassung beantragen
- Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen (ausländische Zeugnisse)
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte - beantragen
- Visum für Studierende beantragen
- Wohnsitz abmelden
- Zeugnisbewertungen von ausländischen Hochschulqualifikationen











