Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 sind alle Kinder, die bis 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Durch eine Flexibilisierung der Einschulung können auch Kinder, die bis zum 30. Juni 2012
das sechste Lebensjahr vollenden, eingeschult werden, wenn sie die erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen und von den Erziehungsberechtigten zur Grundschule angemeldet werden.
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