Barrierefreie Version "Inklusion"

Inklusions∙vermittler und Inklusions∙vermittlerinnen der Gemeindenim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Die Inklusions∙vermittlerinnen und Inklusions∙vermittler sind Personen, die für Inklusion zuständig sind.
Sie arbeiten im Auftrag der Gemeinde. Sie bauen in den einzelnen Gemeinden Netzwerke auf.
Und sie bauen Möglichkeiten auf für Inklusion.
Dafür gibt es das Motto: „Wir alle! Mit uns inklusiv“.

Damit wird das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung verbessert.
Erklärung: Wir schreiben jetzt immer KIV für die Inklusions∙vermittlerinnen und Inklusions∙vermittler. Das ist einfacher.
KIV ist die eigentliche Abkürzung von dem Wort „Kommunale Inklusions∙vermittler“.
Kommunal bedeutet alles, was mit Gemeinde zu tun hat.
Eine Kommune ist eine Gemeinde. Die KIV sind Ansprech∙partnerinnen und Ansprech∙partner für Fragen zur Inklusion.
Sie helfen Barrieren abzubauen. Sie helfen zu einer Vielfalt in unserer Gemeinde.

Sie helfen insbesondere dazu:
Dass Inklusion in den Köpfen gelingt. Das bedeutet: Dass für alle Menschen Inklusion selbstverständlich ist.
Die Idee KIV in Gemeinden einzusetzen, entstand in der Akademie Himmelreich in Kirchzarten.
Dafür gab es ein Modellprojekt „Bürger für Inklusion“.

Erklärung: Ein Projekt ist eine Aufgabe. Sie wird meistens mit einer Gruppe umgesetzt.
Ein Modell_projekt ist eine Aufgabe, die ein Beispiel für andere sein kann.
Damit sie von anderen nachgemacht werden kann.

Das Modellprojekt „Bürger für Inklusion“ wurde von Oktober 2014 bis Juni 2017 durchgeführt.
Dafür gab es eine Förderung und Geld vom Land Baden-Württemberg.
Seit Juli 2017 werden die KIV in den Gemeinden durch den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald begleitet.
Und die Arbeit wird miteinander abgestimmt.
Anke Dallmann ist die Behinderten∙beauftragte für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Sie ist die Ansprechpartnerin für die KIV vor Ort.
Sie berät und unterstützt die KIV.
Sie trägt die Anliegen der Gemeinden in die Verwaltung der Gemeinden.

Zum Beispiel: Jemand möchte, dass der öffentliche Busverkehr
mehr Busse für Rollstuhl∙fahrer anschafft.
Er sagt es Anke Dallmann.
Sie sagt es den zuständigen Personen in der Verwaltung und dem Gemeinderat.

Anke Dallmann arbeitet mit der Akademie Himmelreich zusammen.
Es gibt regelmäßige Netzwerktreffen.
Und Fortbildungstage für alle KIV im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Diese Treffen werden vom Landkreis bezahlt. Sie sollen helfen Erfahrungen miteinander zu besprechen.
Damit können alle voneinander lernen, wie Inklusion klappt.
Und das Wissen der KIV wird immer besser.
Denn nur durch das gemeinsame Handeln in den Gemeinden und im Landkreis wird Inklusion normal.

Inklusion – Teilhabe für alle!

Inklusion ist, wenn alle Menschen dazugehören.
Und wenn alle Menschen mitbestimmen können.
 
Das ist Teilhabe für alle:
Alle können dabei sein.
Das steht in einer Vereinbarung von vielen Ländern.
Sie heißt: UN-Behindertenrechts-Konvention.
Sie gilt seit 2008.
 
Das Ziel dieser Vereinbarung ist:
Alle Menschen mit Behinderung müssen die gleichen Rechte und Freiheiten haben, wie alle Menschen.
Sie müssen geschützt werden.
Und sie müssen alle Hilfen bekommen, die sie brauchen.
Sie bekommen die gleiche Achtung wie alle.
So hat es die Beauftragte der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung
in der Vereinbarung 2017 geschrieben.
Das kann man dort auf Seite 8 nachlesen.
 
Die Stadt Neuenburg am Rhein hat genau das gleiche Ziel.
Sie hatte 2015 gemeinsam mit 16 Gemeinden im Landkreis ein Modellprojekt gemacht.
Es heißt „Bürgerbewegung für Inklusion“.
Ein Modellprojekt ist eine Aufgabe.
Sie soll anderen zeigen, wie etwas geht.
Manche machen es vielleicht dann auch so.
 
Esther Hagenow ist die Inklusions-Vermittlerin der Stadt Neuenburg am Rhein.
Von Jung bis Alt soll Teilhabe allen Menschen möglich sein.
Überall dort:
In der Kinderkrippe
Im Kindergarten
In der Schule
In der Arbeitswelt
In den Vereinen
Für ältere Menschen
 
Neuenburg am Rhein will eine inklusive Gemeinde schaffen.
In der Gemeinde sollen Hindernisse immer seltener werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger sollen am städtischen Leben teilhaben.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu eingeladen:
Sie dürfen Wünsche und Anliegen nennen zur Inklusion.
Sie dürfen selbst dabei mitwirken.
 
Sagen Sie uns, wenn Ihnen etwas aufgefallen ist, das Inklusion verhindert.
 
Haben Sie schon lange etwas auf dem Herzen?
Muss etwas dringend geändert werden?
Haben Sie eine Idee oder einen genauen Wunsch,
damit ein Hindernis abgebaut wird?

Scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie Kontakt auf mit
Esther Hagenow
Mobiles Telefon: 0162 254 94994
E-Mail: inklusion@neuenburg.de
Die Sprechzeiten sind jeden Freitag
Von 10-12 Uhr
Im Rathaus in Neuenburg am Rhein.
 
 
Achten Sie bitte auf Hinweise bei Änderungen
in der Stadtzeitung und im „Hallo“.
 
Möchten Sie ein Anliegen gerne in einer Sprechstunde persönlich klären?
Wohnen Sie in einem der Ortsteile Zienken, Grißheim oder Steinenstadt und können Sie nicht selbst ins Rathaus kommen?
Dann melden Sie sich gerne bei Frau Hagenow.
Sie vereinbart mit Ihnen einen Termin
und kommt gerne in Ihren Ortsteil.
 

Esther Hagenow

kommunale Inklusionsberaterin

Mobiltelefon +49 162 25 49 494
Raum 114
Aufgaben

Stadt Neuenburg am Rhein