
Schulregeln an der Realschule
Schulregeln zur Hofpause
Allgemeine Regelungen
Die Schülerinnen und Schüler verlassen während der Hofpausen das Schulgebäude und dürfen sich während der Pausenzeiten auf dem gesamten Pausenhofgelände aufhalten. Beginn und Ende der Pausen werden wieder mit Gong eingeläutet. Die Pause dient der Erholung und Entspannung zwischen den Unterrichtsphasen. Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich anständig und rücksichtsvoll.
Verlassen des Schulgeländes
Das Verlassen des Schulgeländes während der Hofpausen ist verboten. Nur über die Schulleitung oder die Lehrkräfte können Einzelgenehmigungen erteilt werden für das Verlassen des Schulgeländes während der Hofpausen (z. B. zur Erledigung von Einkäufen für das Fach AES). Die Schulleitung behält sich vor, bei Missachtung dieser Regel die unmittelbare Abholung der Schülerin/des Schülers durch die Erziehungsberechtigen anzuordnen.
Fluchttüren
Das Öffnen der Fluchttüren (im Erdgeschoss bei BK/AES und im Obergeschoss beim Zimmer der Lernzeit) ist nur im Notfall erlaubt. An diesen beiden Fluchttüren werden sog. Türwächter eingebaut, die beim Öffnen ein lautes akustisches Signal ertönen lassen. Der Aufenthalt auf der Treppe zu den Fluchttüren ist verboten.
Aula
Das WC darf während der Pausen aufgesucht werden. Den Anweisungen der Aufsichtslehrkraft in der Aula ist stets Folge zu leisten. Als Ein- und Ausgänge werden ausschließlich die Türen zur Aula genutzt. Ein Durchqueren der Aula bzw. des Schulgebäudes während der Hofpausen ist nicht erlaubt.
Großer Pausenhof
Das Ballspielen auf dem Pausenhof ist ausschließlich mit den dafür zur Verfügung gestellten Softbällen der Schulsozialarbeit erlaubt. Für die 5. und 6. Klassen wird jeweils ein Klassen-Softball angeschafft. Die Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse können gegen Abgabe eines Pfands Softbälle bei Herrn Gerbig leihen. Auch der Hartplatz steht vorerst wieder für das Ballspielen zur Verfügung.
West-Pausenhof
Die Treppe zum Büro der Schulsozialarbeit darf als Sitzgelegenheit genutzt werden. Der Spielplatz darf in der 1. Hofpause von den Schülerinnen und Schülern der 5. Klasse genutzt werden. Allerdings besteht diese Regelung nur, wenn der zeitgleich dazu laufende Unterricht der Grundschule nicht durch Geräuschbelästigung gestört wird.
Ost-Pausenhof
Die Fahrradständer der Realschule zählen nicht zum Aufenthaltsbereich während der Pause. Nach Absprache mit der Aufsichtslehrkraft sind Einzelgenehmigungen für den Aufenthalt dort erlaubt unter der Bedingung, dass die dort abgestellten Fahrräder nicht berührt werden. Ein Aufenthalt an der Grenze des Schulgeländes in Richtung der Parkplätze ist nicht erlaubt.
Hinterhof und Garten
Die Pflanzen im Schulgarten werden pfleglich behandelt. Der Aufenthalt im Gebüsch ist verboten. Das Rankgitter oberhalb der Sitzbank ist kein Klettergerüst.
Schulregeln zur Verwendung digitaler Geräte
Allgemeine Regelungen
Die Nutzung von Handys und Smartwatches ist auf dem gesamten Schulgelände weiterhin unerwünscht, es sei denn, die Schülerinnen und Schüler erhalten ausdrücklich die Erlaubnis zur Nutzung dieser Geräte. Film-, Foto- und Sprachaufnahmen sind verboten, sofern nicht ausdrücklich durch eine Lehrkraft oder durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestattet. Bei
Leistungskontrollen werden sämtliche digitalen Geräte bei der Lehrkraft abgegeben.
Handys und Smartwatches
Vor 7.30 Uhr und in der Mittagspause von 12.45 Uhr bis 13.25 Uhr sowie nach Unterrichtsende dürfen digitale Geräte nach Rücksprache mit der aufsichtsführenden Lehrkraft bzw. den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf vernünftige und rechtlich einwandfreie Weise genutzt werden.
IPads
Die Nutzung der iPads im Unterricht erfolgt ausschließlich gemäß der Anweisung der Lehrkraft.
Einhaltung dieser Regelungen
Sämtliche Anweisungen der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von den Schülerinnen und Schülern unmittelbar zu befolgen. Ein vorsätzlicher oder wiederholter Regelverstoß kann die sofortige Abholung der Schülerin/des Schülers durch die Erziehungsberechtigen über die Schulleitung zur Folge haben.