Stadtentwicklung 2025
Eine Stadt geht zum Rhein
Unter diesem Motto steht der Masterplan, mit dem sich Neuenburg am Rhein zum Ziel gesetzt hat, die Stadt wieder dauerhaft mit dem Rhein zu verbinden.
Vor 1850 lag Neuenburg direkt am Rhein. Auf alten Stichen und Karten ist das noch deutlich erkennbar. Heute liegt der Innenstadtbereich ca. 800 m vom Ufer entfernt. Der Rhein ist als prägendes Landschaftselement für die Stadt nahezu verloren gegangen.
Die Trennung vom Rhein war unter anderem verursacht durch die Rheinkorrektur Tullas, den Bau des Rheinseitenkanals sowie der Autobahn, der Bundesstraße B 378 und der Westtangente. Die Distanz soll durch städtebauliche und grünplanerische Maßnahmen überwunden werden und der Rhein als identitätsstiftendes Element zurückerorbert und wieder in den städtischen Kontext einbegunden werden. Die infrastrukturellen Grundlagen für diese Weiterentwicklung der Stadt legt dabei die Stadtentwicklung.
Es wurde ein umfassendes Stadtentwicklungskonzept erarbeitet, das dazu beiträgt, die Identität der Stadt und ihre Chancen im europäischen Wettbewerb zu stärken. Im Rahmen einer Integrierten Entwicklungsplanung werden die Einzelprojekte aufeinander abgestimmt und zielgerichtet zusammengefaßt.
Erfahren Sie hier mehr über die verschiedenen Bausteine und Maßnahmen:
Planungswettbewerb Areal "Kronenrain"
Planungswettbewerb Areal "Kronenrain"
Wettbewerbsentscheidung – Offener zweiphasiger Planungswettbewerb „Areal Kronenrain“
Eine Stadt geht zum Rhein - unter diesem Motto steht der Masterplan, mit dem sich die Stadt Neuenburg am Rhein zum Ziel gesetzt hat, die Stadt wieder dauerhaft mit dem Rhein zu verbinden. Teil dieses Stadtentwicklungsprozesses ist die Landesgartenschau 2022, die die Stadt Neuenburg am Rhein gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg ausrichtet.
Innovative Vorschläge für eine Verbindung der Stadt mit dem zukünftigen Landesgartenschaugelände waren gefragt. Hierzu startete die Stadt Neuenburg am Rhein im Jahr 2015 einen offenen zweiphasigen Planungswettbewerb, der europaweit ausgeschrieben wurde. Die Teilnehmer sollten Ideen für den Neubau eines Parkhauses sowie eine Fuß- und Radwegeüberquerung über die B 378 entwerfen. Dabei war eine angemessene und einladende Gestaltung des Stadteingangs gewünscht. Unter Berücksichtigung der Historie des Standortes war darüber hinaus die Neuordnung der westlichen Randbebauung Teil des Wettbewerbs.
In der ersten Phase wurden 31 Arbeiten eingereicht, von denen 11 Teilnehmer vom Preisgericht für die zweite Wettbewerbsphase zugelassen wurden. In einem Kolloquium konnten alle 11 Teilnehmer der zweiten Phase Rückfragen bezüglich der Aufgabenstellung und Bearbeitung stellen. Am 19.02.2016 tagte das Preisgericht ein zweites Mal, um die Sieger des Wettbewerbs festzulegen
1 Preis: - MONO Architekten, Daniel Schilp, Berlin
- Maik Böhmer, Landschaftsarchitekt, Berlin
- Dr.-Ing. Hans Scholz, Bauingenieur, Berlin
2. Preis: - Spieker, Sautter, Lauer Partnerschaftsgesellschaft, Architekten, Freiburg
- Andreas Krause, Landschaftsarchitekt, Freiburg
- Mohnke/ Höss Bauingenieure, Freiburg
3. Preis: - Kohlmayer, Oberst, Architekten, Stuttgart
- Markus Herthneck, Landschaftsarchitekt, Stuttgart
- Dr.-Ing. Josef Taferner, Bauingenieur, Stuttgart
4. Preis: - Philipp Koch, Architekt, Berlin
- Thomas Stadler, Architekt, Berlin
- Barbara Hutter, Stefan Reimann, Landschaftsarchitekten, Berlin
- Michael Kühl, Bauingenieur, Berlin
Anerkennung:
- Christine Edmaier, Sabine Krischan, Architekten, Berlin
- Daniel Sprenger, Landschaftsarchitekt, Berlin
- Oskar Pekoll, Bauingenieur, Berlin
Anerkennung:
- Thomas Gutt, Architekt, Düsseldorf
- Relais Landschaftsarchitekten, Berlin
- WSK-Ingenieure, Düsseldorf
Nachhaltige Stadtentwicklung
Mit den „Städtebaulichen Klimaschutzrichtlinien“ (PDF, 107 KiB) hat der Gemeinderat der Stadt Neuenburg am Rhein wesentliche Weichen für den Klimaschutz und eine nachhaltige Stadtentwicklung gestellt.
Mit den Klimaschutzrichtlinien besteht die Möglichkeit, über die städtebauliche Planung sowie über die bauleitplanerische und vertragliche Sicherung, Einfluss auf das städtische Ziel der CO2 Reduzierung zu nehmen. Bereits bei der vorbereitenden Bauleitplanung, dem Flächennutzungsplan, können wichtige Entscheidungen mit klima- und energierelevanten Auswirkungen für die zukünftige Siedlungstätigkeit getroffen werden. Auch bei städtebaulichen, architektonischen und landschaftsplanerischen Wettbewerben wird ein Kriterienkatalog zugrunde gelegt, der energieeffiziente und ressourcenschonende Planungsergebnisse erwirken soll. Ebenso werden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen energierelevante Einflussfaktoren geprüft, die in einem Kriterienkatalog zusammengestellt sind. Dabei ist zu bedenken, dass im städtebaulichen Entwicklungsprozess Entscheidungen in einem Abwägungsprozess zum Teil widersprüchlichen Aspekten unterliegen. Sollten Kriterien aus den einzelnen Katalogen ganz oder teilweise nicht berücksichtigt werden können, sind diese Entscheidungen zu begründen. Die Kriterien umfassen im weitesten Sinne die Aspekte Städtebau/Architektur, Integration von erneuerbaren Energien, Mobilität/Verkehrsplanung, Beschaffenheit der Baukörper und die angemessene Siedlungsdichte.
Darüber hinaus wurden Voraussetzungen geschaffen, um im Innenbereich weitere Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnraumbebauung zu bieten. Durch eine Änderung der entsprechenden Bebauungspläne und durch eine aktive Bodenpolitik hat die Stadt dem Ziel der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ Rechnung getragen. So wurden Flächen, die im Innenbereich liegen und bisher unbebaut bzw. ungenutzt waren, entwickelt. Die Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich konnte so verringert werden.
Landesgartenschau 2022
Neuenburg am Rhein richtet 2022 zusammen mit dem Land Baden-Württemberg die Landesgartenschau aus. Die Schaffung hochwertiger, dauerhafter Grünanlagen hat bislang erheblich zur Umgestaltung der Städte und zum Wohlbefinden ihrer Bürgerinnen und Bürger beigetragen.
Landesgartenschauen wirken hierbei gerade auch als Motor für eine moderne und zukunftsweisende Stadtentwicklung.
Alle Informationen zur Landesgartenschau 2022 finden Sie auf der Internetseite der Landesgartenschau
Sanierungsmaßnahme "Ortsmitte III"
Seit 1972 ist die Städtebauförderung gesetzlich geregelt. Das später in das Baugesetzbuch aufgegangene Städtebauförderungsgesetz schafft für Kommunen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die städtebauliche Entwicklung in bislang vernachlässigten Gebieten, wie Innenstadtquartiere, Stadt- und Ortszentren, Gewerbebrachen etc. aktiv zu steuern.
Außerdem soll durch finanzielle Anreize des Landes und des Bundes öffentliche und private Investitionen angestoßen und befördert werden. Mit der Städtebauförderung sind in den letzten Jahrzehnten viel in die Revitalisierung der Innenstädte und Ortszentren investiert werden. Die herausragenden Ziele waren dabei der Erhalt und Wiedernutzung der historischen Bausubstanz, die Stärkung der Wohn- und Wohnfolgeeinrichtungen und die Verbesserung der Kernstadtfunktionen durch den Ausbau von Handels- und Dienstleistungsbetrieben und Stärkung der verkehrlichen Infrastruktur.
Im aktuellen Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ geht es vor allem darum, die innerstädtischen Funktionen zu stärken und die Qualität der baulichen Nutzungen zu verbessern. Dazu gehört der Ausbau von zentralen Handels- und Dienstleistungseinrichtungen, Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Neugestaltung von Straßen und Plätzen sowie die Neuordnung des fließenden und ruhenden Verkehrs.
Als erste große Maßnahme ist der Umbau der alten Grundschule zum Bildungshaus erfolgt. Dazu gehört auch die Gestaltung des ehemaligen Schulhofes zu einem Veranstaltungsplatz.
Im Bereich zwischen Schlüsselstraße und Metzgerstraße in unmittelbarer Nähe zum Rathausplatz soll ein zentraler Geschäftsbereich entstehen. Die Grundstücke hat die Stadt weitgehend erworben und freigelegt. Gegenwärtig finden in diesem Bereich archäologische Bodenuntersuchungen statt. Es ist beabsichtigt, die Schlüsselstraße zu einem Bereich mit hoher Aufenthaltsqualität umzugestalten. Flankierend hierzu entstand an der Kreuzung Schlüssel-/Breisacher Straße eine Kreisverkehrsanlage, die den Verkehrsfluss verbessert.
Im westlichen Stadteingang am Kronenrain wird ein Parkhaus mit mehr als 200 Stellplätzen entstehen, um die Parksituation in der Innenstadt zu entspannen. Gleichzeitig soll auf dem Parkhaus ein Platz und ein Übergang über die B 378 zum Wuhrloch errichtet werden. Hierzu fand ein städtebaulicher Wettbewerb statt.
Integriertes Rheinprogramm
Durch das Integrierte Rheinprogramm (IRP), einem Hochwasserschutzprogramm des Landes Baden-Württemberg, werden großzügige Überflutungsflächen und natürliche Auen geschaffen.
Auf Neuenburger Gemarkung sind ca. 150 ha davon betroffen. Die damit verbundenen Eingriffe werden umwelt- und sozialverträglich ausgeglichen. In den derzeit neu geschaffenen Rheingärten zwischen Panzerplatte und der Brücke über den Rhein konzentrieren sich die sogenannten Ausgleichsmaßnahmen. Liegewiesen, Sitzstufen am Ufer, ein Freilufttheater, ein Aussichtsturm und die Freilegung des alten Hafens sind Teil des neuen Freizeitgeländes.
Seit Herbst 2015, nach Abschluss der Bauarbeiten, sind die Rheingärten der Bevölkerung von Neuenburg am Rhein übergeben.
Rekultivierung der ehemaligen Kreismülldeponie
Die ursprüngliche Mülldeponie lag in der Verantwortung der Stadt Neuenburg am Rhein und ging 1973 in die Regie des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald über. Bis Ende 1996 wurden hier Hausmüll, Gewerbemüll und Klärschlamm aus dem Breisgau abgelagert.
Das Gesamtfüllvolumen der Deponie beträgt ca. 1,55 Mio. m3 bei einer Deponiefläche von ca. 12,2 ha. Entsprechend dem Ablauf der Deponierung besteht der Deponiekörper aus einem nördlichen „Altteil“ und einem südlichen „Neuteil“.
Die derzeit noch weithin sichtbare Folienabdeckung des Neuteils hat den Sinn, Niederschlagswasser vom Eindringen in die Deponie abzuhalten und das entstehende Deponiegas in definierten Bereichen (Gasbrunnen) abzufackeln. Der Altteil besitzt diese Basisabdichtung nicht. In Zusammenarbeit mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg i. Br. (FVFA) wurde er mit einer „grünen Haut“ überzogen, einer hinsichtlich einer hohen Feldkapazität optimierten Bodenschicht, die gewährleisten soll, dass von dem auftreffenden Niederschlagswasser lediglich 20% in den Untergrund durchsickern und dabei einen möglichen Austrag unerwünschter Deponiestoffe in den Untergrund bewirken können. Dieser Teil der Deponie ist mittlerweile vollständig rekultiviert.
Voraussetzung für die Durchführung der Rekultivierung ist das weitgehende Abklingen von Setzungen und die Verfügbarkeit von ausreichend Erdmaterial zur Abdeckung der Deponieoberfläche. Insoweit wird die Rekultivierung der Deponie im Zusammenhang mit den Bodenabtragsarbeiten des Integrierten Rheinprogramms vorgenommen, weil der damit verbundene Bodenabtrag im Sinn einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Arbeitsweise ohne große Transportentfernungen auf der Deponie eingebaut werden kann.
Ziel der Rekultivierung ist eine Bewaldung des Erdhügels, ergänzt durch extensive Einrichtungen der Naherholung für Neuenburgs Bevölkerung. Die Rekultivierung soll 2022 zur Eröffnung der Landesgartenschau abgeschlossen sein.