Neues Verfahren für Fahrkarten über 2 Zonen

Liebe Eltern, bitte beachten Sie die Neuregelung des Landratsamtes bezüglich der Fahrkarten, die über zwei Zonen gehen: Kinder, die in einem Ort wohnen, der in einer Zone liegt, die nicht der Zone der Schule entspricht - die also zwei Fahrkarten bräuchten - erhalten eine Fahrkarte, hier die Fahrkarte des RVL (Lörrach), erstattet. Dafür müssen Sie aber folgendes Verfahren beachten:
Sie müssen zunächst einmal zwei Abos abschließen, das Abo des RVF (Freiburg) und das Abo des RVL (Lörrach). Die notwendigen Unterlagen hierfür finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald. Das Abo des RVF wird vor dem Abschluss vom Sekretariat der Schule gestempelt. Wenn Sie die entsprechenden Fahrkarten erhalten haben, können Sie mit dem Antrag auf Erstattung der Beförderungskosten das Geld für die Fahrkarte des RVL vom Landratsamt rückerstattet bekommen, auch dieser muss vor dem Versand vom Sekretariat der Schule gestempelt werden.
Auch den Antrag für Fahrkarten für ein drittes Kind finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes.

TypNameDatumGröße
pdf RVF Flyer SchulerAbo Antragsformular 2-2019 A4 RZ - Formularfelder (1,7 MiB) 13.02.2019 1,7 MiB
pdf RVF Flyer Schuler Abo Februar 2019 WEB (752 KiB) 13.02.2019 752 KiB