Leitbild Energie und Klimaschutz

Der Klimawandel ist eines der größten und in weiten Bereichen nicht mehr zu vermeidenden Probleme, dem die Weltgemeinschaft gegenübersteht.
Hauptursache der globalen Erwärmung ist die
Verbrennung fossiler Energieträger und der damit verbundene
Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2). Es ist dringend
erforderlich, weitere extreme Klimaveränderungen und die damit
einhergehenden schwer wiegenden Folgen zu begrenzen. Im
Februar 2005 ist mit dem Kyoto-Protokoll erstmals eine völker-
rechtlich verbindliche Vereinbarung zur Reduzierung der Treib-
hausgase in Kraft getreten.
 
Klimaschutz fällt aber nicht allein in die Zuständigkeit von Staats-
regierungen. Auch auf kommunaler Ebene bestehen Gestaltungs-
spielräume zur Einflussnahme auf die Arten der Energiegewinnung
und auf die Menge der Energieverbräuche. Städte und Gemeinden ‚
können beim Klimaschutz beispielhaft vorangehen, geeignete
Rahmen setzen sowie ihre Bürger sachverständig informieren und
beraten. In diesem Sinn nimmt sich die Stadt Neuenburg am Rhein
in die Pflicht, ihren Beitrag im Rahmen bestehender beziehungs-
weise zu schaffender Möglichkeiten zu leisten.
  
Handlungsfelder und Ziele des Leitbilds
 
  • Stromverbrauch in öffentlichen Gebäuden, Haushalten und Gewerbe

    Die Stadt Neuenburg am Rhein lässt eine Energiebilanz erstellen.
    Auf der Grundlage dieser Bezugsgröße soll durch eigene Maßnahmen sowie über Information und Beratung der Privathaushalte und Gewerbebetriebe
    eine Senkung des Stromverbrauchs um 20 Prozent bis zum Jahr 2015 erreicht werden.
 
  • Energiebedarf auf der Basis fossiler Energieträger
    für Raumwärme- und Warmwasserbereitung

    Für die öffentlichen Gebäude wird eine Verbrauchsbilanz fossiler Energieträger erstellt.
    Auf der Grundlage dieser Bezugsgröße soll im Rahmen der laufenden Gebäudeunterhaltung sowie von Sanierungsmaßnahmen eine Senkung des Verbrauchs fossiler Energieträger um 20 Prozent bis zum Jahr 2020 erreicht werden.
 
  • Energiebedarf im Individualverkehr

    Im Rahmen des Mobilitätsmanagements sollen unter Wahrung der Mobilität des Einzelnen und mit Sicherheit der Erreichbarkeit der Innenstadt die vorhandenen Potentiale für die
    ▫ Vermeidung von Teilen des individuellen Kfz-Verkehrs
    ▫ Reduzierung von Umweg- und Suchverkehr
    ▫ Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger)
    ▫ Staureduzierung ausgeschöpft werden.
Dazu sind neben der integrativen Stadt- und Verkehrsplanung Instrumente des Mobilitätsmanagements wie Kommunikation, Bildung und Motivation für alle demografischen Gruppen der Bevölkerung und alle gesellschaftlichen Bereiche einzusetzen. 
  • Energieeffiziente Stadtentwicklung

    Die Stadt Neuenburg am Rhein verpflichtet sich dem Leitbild einer nachhaltigen und energieeffizienten Stadtentwicklung. Hierfür sollen die Möglichkeiten der Innenentwicklung und der Nutzungsmischung zur Erreichung einer kompakten und verkehrsvermeidenden Siedlungsstruktur genutzt werden. Zukünftig sollen die Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung und informelle städtebauliche Planungen auf ihre Energieeffizienz hin geprüft werden.
 
  • Bildung und Information

    Die Stadt Neuenburg am Rhein verpflichtet sich, Wissen über
    < die Grundlagen der Energiegewinnung und
    < jeweils aktuelle Kenntnisse über die klimaschonende Nutzung beziehungsweise Vermeidung fossiler Energieträger,
    < ja über die Energienutzung überhaupt,
    als Bildungselement an Kindergärten und allen Schulformen zu fördern und zu unterstützen. Hierzu werden mit den Leitungen von Kindergärten und Schulen geeignete Konzepte entwickelt.

Ferner verpflichtet sich die Stadt Neuenburg am Rhein zur Einrichtung einer

Energieberatungsstelle im Rathaus. Externe Fachleute sollen regelmäßig für die Beratung von Privathaushalten (Mietern und Vermietern) und Gewerbetreibenden als erste Anlaufstelle zur Verfügung stehen. Diese Dienstleistung ist für alle Bürger der Stadt Neuenburg am Rhein kostenfrei.
Im Zusammenhang mit diesem Bürgerservice soll die Stadtzeitung als Medium für die Themen Energie und Klimaschutz zur Verfügung stehen. 

  • Umsetzung

    Über die Umsetzung des Leitbilds und den Verlauf daraus entwickelter Maßnahmen werden der Gemeinderat und der Ausschuss für Umwelt und Technik in halbjährlichen Abständen ausführlich informiert.