Der neue Personalausweis ist da!

Wenn Sie ab dem 1. November 2010 einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat.
  • Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind.Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert.

 

  • Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.

 

  • Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden.

 

  • Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.

 

  • Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

 

  • Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.

 

  • Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden. Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.


Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten gern unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros. Das Bürgerbüro ist telefonisch unter der Telefonnummer 07631 / 791-0 zu erreichen.

Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung.