Anhörungsverfahren zur Ertüchtigung der DB-Strecke Müllheim-Neuenburg abgeschlossen; Regierungspräsidium fordert weitere Verbesserungen beim aktiven Schallschutz

Die DB Netz AG will die bestehende Strecke Müllheim - Neuenburg für den Schienenpersonennahverkehr zwischen dem Bahnübergang an der Neuenburger Straße in Auggen und dem Bahnübergang an der Basler Straße in Neuenburg ertüchtigen. Dazu soll die Gleisinfrastruktur inklusive der Oberleitung zur Erhöhung der Geschwindigkeit auf 100 km/h angepasst werden. Zudem wird der Bahnhof Neuenburg barrierefrei ausgebaut.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat nun das von ihm durchzuführende Anhörungsverfahren mit der Vorlage seiner abschließenden Stellungnahme abgeschlossen. Das Eisenbahn-Bundesamt kann jetzt auf dieser Grundlage den Planfeststellungsbeschluss, also die „Baugenehmigung“ für die Strecke erlassen.

Im Verfahren hatten 215 private Einwender die Gelegenheit genutzt, Einwendungen gegen die Pläne der Bahn zu erheben und ihre Forderungen in das Verfahren einzubringen. Zudem gingen 40 Stellungnahmen von Behörden und Verbänden bei der Anhörungsbehörde ein. Im Juli letzten Jahres hat das Regierungspräsidium in einem öffentlichen Erörterungstermin alle vorgebrachten Vorschläge, Anregungen und Bedenken mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Fachbehörden und Verbänden eingehend und ergebnisoffen diskutiert. Auch die Stadt Neuenburg hat umfassend zu dem Vorhaben Stellung genommen. Grundsätzlich begrüßt man dort die Modernisierung der Strecke und des Bahnhofs, wünscht sich jedoch insbesondere Verbesserungen beim Schallschutz. In den Stellungnahmen und Einwendungen wurde verlangt, das Schallschutzkonzept um weitere aktive Schallschutzmaßnahmen zu ergänzen. Daneben beanstandeten Stadt und Bürger auch die Lärmauswirkungen während der Bauphase.

Das Regierungspräsidium hat jetzt alle vorgetragenen Argumente aus den Einwendungen und Stellungnahmen insbesondere auch vor dem Hintergrund der intensiven Diskussion im Erörterungstermin ausgewertet und die sog. abschließende Stellungnahme erarbeitet. Darin enthalten ist auch die nach Planänderung der DB jetzt vorgesehene 1,5 m hohe Schallschutzwand mit einer Länge von 230 m für den Bereich Haydenweg und weiter in östlicher Richtung. Zunächst war hier nur eine Schallschutzwand von 80 m eingeplant. Mit dieser Planänderung wird nach Auffassung der Anhörungsbehörde hier eine gute Lösung gefunden. Mit der jetzt vorgesehenen Wand, die damit um 150 m länger ist als die zunächst geplante, können dort alle Grenzwertüberschreitungen mit aktiven Schallschutzmaßnahmen verhindert werden.

Weiterhin wurden im Verfahren vielfältige Maßnahmen zur Reduzierung der Schallemissionen in der Bauphase zugesagt sowie die Abstimmung mit der Stadt Neuenburg zugesichert. Dies alles wurde jetzt schriftlich im Detail festgehalten.

In der Stellungnahme des Regierungspräsidiums wird zusätzlich die Erstellung einer Lärmschutzwand für den Bereich Kreuzmattweg mit einer Gesamtlänge von rd. 260 m vorgeschlagen, um die Grenzwerte auch hier mit aktivem Schallschutz einhalten zu können. In diesem Bereich waren von der Bahn nur passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) vorgesehen. Ebenso wird vorgeschlagen die schon vorgesehene Wand im Bereich Haydenweg noch weiter in östliche Richtung zum Schutz des künftigen Baugebiets „Zunftacker“ zu verlängern. „Damit könnten dann bei diesem Projekt die Grenzwerte alle vollumfänglich mit aktivem Schallschutz eingehalten werden und so dessen gesetzlich festgelegtem Vorrang (nach den gesetzlichen Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz haben aktive Schallschutzmaßnahmen grundsätzlich Vorrang vor passivem Schallschutzmaßnahmen) vollständig Rechnung getragen werden“ argumentiert der zuständige Referent Dieter Kowohl vom Regierungspräsidium Freiburg.

Im Regierungspräsidium ist man der Auffassung, dass mit diesen Ergänzungen insbesondere auch für die Belange der Stadt Neuenburg und der Anwohner sowie dem Eisenbahn-Bundesamt ein guter und ausgewogener Lösungsvorschlag unterbreitet werden konnte.

Die Strecke Müllheim - Neuenburg - Mulhouse ist Bestandteil des Konzepts Breisgau-S-Bahn 2020. Im Rahmen dieses Konzepts ist die Führung einer stündlichen S-Bahn-Linie Endingen - Riegel - Emmendingen - Freiburg Hbf - Müllheim - Mulhouse vorgesehen. Tagsüber (6.00 Uhr - 22.00 Uhr) ist von 31 Zügen des Schienenpersonen-nahverkehrs, 4 Zügen des Schienenpersonenfernverkehrs (TGV) sowie 4 Zügen des Schienengüterverkehrs auszugehen. Nachts (22.00 Uhr - 6.00 Uhr) sind 6 Züge des Schienenpersonennahverkehrs vorgesehen. Die Strecke 4314 Müllheim - Neuenburg - Neuenburg Grenze (Rheinmitte) - (Bantzenheim - Mulhouse) zweigt in Müllheim von der Rheintalbahn Mannheim - Konstanz als eingleisige, elektrifizierte Nebenbahn ab. Im Personennahverkehr kommen auf der Strecke französische Züge zum Einsatz, die auf Grund ihrer Form und Farbe im Volksmund „Blauwal“ genannt werden.