Barrierefreiheitserklärung

Die Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein ist bemüht, das städtische Online-Angebot im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.neuenburg.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 LBGG vereinbar: Teilweise sind PDF-Formulare, Broschüren und andere Download-Dateien nicht vollständig barrierefrei.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien, die vor 2020 eingestellt wurden, sind ggf. nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. März 2021 auf Basis einer eigenen Bewertung erstellt.
Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse esther.hagenow@neuenburg.de.

Sie können uns gerne auch per Post kontaktieren:

Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein
Rathausplatz 5
79395 Neuenburg am Rhein

4. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 3 dieser Erklärung.
Falls die Stadt Neuenburg am Rhein nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

5. Unser Angebot berücksichtigt unter anderem:

Unsere Sprache
Wir bemühen uns, unsere Informationen und Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die mit den Themen nicht vertraut sind.
Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Texte auf unserer Webseite zu kompliziert dargestellt sind.

Leichte Sprache
Für Besucherinnen und Besuchern, deren Lesekompetenz oder Sprachverständnis nicht ausreicht, um Texte in deutscher Alltagssprache erfassen zu können, halten wir die wichtigsten Informationen in Leichter Sprache bereit.

Barrierefreies Web-Design
Wir achten auf eine leichte Bedienbarkeit unserer Website. Die Seiten können mit der Tastatur bedient werden und sind für den Einsatz von Screenreadern und Braillezeilen geeignet. Die Seite ist frei skalierbar.

6. Weitere geplante Maßnahmen
Wir planen, die wichtigsten Seiten in Leichter Sprache sowie alle Seiten mit Vorlesefunktion zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich ab Herbst 2021.