Anzeigen Ordnungswidrigkeiten
Die Stadtverwaltung bzw. das Ordnungsamt benötigt zwingend die vollständigen Kontaktdaten: Namen, Anschrift, Telefonnummer und – falls vorhanden - die Email-Adresse.
Genaue Anzeigendetails zum Sachverhalt sind ebenso erforderlich wie vorhandene Fotos, damit nach Prüfung durch das Ordnungsamt gegebenenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.
Geahndet wird nach der Polizeiverordnung der Stadt Neuenburg am Rhein und nach dem bundesweiten aktuellen Bußgeldkatalog 2024, https://www.bussgeldkatalog.org.
Park- und Geschwindigkeitsverstöße gehören hier auch dazu.
Der/die Anzeigenerstatter/n muss sich in jedem Fall der Behörde zu erkennen geben und ist Zeuge/n; anonyme Anzeigen können nicht weiterverfolgt werden.
Ausnahmen werden hier nur zum Schutz der anzeigenden Person gemacht, etwa wenn eine beteiligte Person zu Schaden käme.
Der Vordruck kann als Pdf-Datei online heruntergeladen werden unter
https://www.neuenburg.de/RathausundPolitik/Bürgerservice/e-Bürgerservice
Das ausgefüllte Dokument kann auf dem Postweg zugeschickt oder als Scan zugesandt werden auf ordnungsamt@neuenburg.de.

