Aufgrabungen auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen

Aufgrabungsanzeige und Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Neuenburg am Rhein

Wer auf öffentlichen Plätzen, Straßen- und Gehwegbereichen Arbeiten (Grabungen, Bordsteinabsenkungen, etc.) durchführt, muss dies bei der Stadt Neuenburg am Rhein zur Anzeige bringen und durch die Stadt Neuenburg am Rhein genehmigen lassen.Die Aufgrabungsanzeige ersetzt keine verkehrsrechtliche Anordnung, welche separat wie bisher auch bei der Verkehrsbehörde der Stadt Neuenburg am Rhein beantragt werden muss.
Nachfolgend können Sie sich die Aufgrabungsanzeige sowie die dazugehörige Aufgrabungsrichtlinie herunterladen:

Zur Genehmigung der Aufgrabungsanzeige ist diese ausgefüllt und unterschrieben bei Herrn Haberstroh; tiefbau@neuenburg.de per E-Mail einzureichen.

Daniel Haberstroh

Teamleitung

Telefon +49 7631 791 214
Fax +49 7631 791 23 214
Raum 109
Aufgaben

Tiefbau

Betriebshof