Kommunale InklusionsvermittlerInnen

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

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Die kommunalen Inklusionsvermittler (KIV) sind im Auftrag der Gemeinde tätig. Unter dem Slogan „Wir alle! Mit uns inklusiv.“ bauen sie in den jeweiligen Gemeinden Netzwerke und Strukturen auf, um das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung zu verbessern. Damit der Abbau von Barrieren aller Art gelingt sind sie „Ansprechpartner*innen“, die Bewusstsein für Vielfalt schaffen, den Abbau von Barrieren unterstützen und insbesondere dazu beitragen, dass Inklusion in den Köpfen gelingt.

Die Idee „Kommunale Inklusionsvermittler“ in Gemeinden einzusetzen, entstand in der Akademie Himmelreich, Kirchzarten, die das Modellprojekt von Oktober 2014 bis Juni 2017 begleitet und fachlich beraten hat. Es wurde vom Sozialministerium Baden-Württemberg in diesem Zeitraum gefördert. Seit Juli 2017 werden die KIV in den Gemeinden durch den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, betreut und koordiniert. Die Kommunale Behindertenbeauftragte, Anke Dallmann, ist Ansprechpartnerin, Beraterin und Unterstützerin der KIV vor Ort. Sie trägt die Belange der Inklusion aus den Gemeinden in die Verwaltung und in die Kommunalpolitik.

In Kooperation mit der Akademie Himmelreich finden regelmäßige Netzwerktreffen und Fortbildungstage für alle KIV im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald statt, die vom Landkreis finanziert werden und dazu dienen, Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, Synergieeffekte zu nutzen und die Kompetenzen der KIV zu stärken. Inklusion – Teilhabe für alle!

Das Recht der Teilhabe für alle wurde in der UN-Behindertenrechtskonvention verfasst, welche im Jahr 2008 in Kraft trat.Sie ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, dessen Zweck es ist, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“ Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung: UN-Behindertenrechtskonvention, S. 8, Stand Januar 2017 Eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der für alle Menschen durch gleiche Rechte, Chancen und Voraussetzungen eine Teilhabe möglich gemacht wird - dieses Ziel hat sich auch die Stadt Neuenburg am Rhein gesetzt, als sie sich 2015, neben 16 weiteren Gemeinden im Landkreis, für die Teilnahme am Modellprojekt „Bürgerbewegung für Inklusion“ entschloss. Auch nach Beendigung des Projektes engagiert sich Esther Hagenow, Kommunale Inklusionsvermittlerin der Stadt Neuenburg am Rhein, für die Belange der Menschen mit Behinderung. Von Jung bis Alt, über Krippe, Kindergarten, Schule, Arbeitswelt, Vereine, Senioren - Teilhabe soll allen Menschen möglich gemacht werden. Eine inklusive Kommune zu schaffen, in der Barrieren immer seltener werden, alle Bürger am städtischen Leben und Treiben teilhaben können. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, inklusive Wünsche und Anliegen zu benennen und selbst aktiv zu werden: Ist Ihnen etwas aufgefallen, was Inklusion verhindert? Liegt Ihnen schon lange etwas auf dem Herzen, was in Ihren Augen dringend einer Änderung bedarf? Haben Sie eine Idee oder gar einen konkreten Wunsch, eine bestehende Barriere abzubauen? So scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie sehr gerne Kontakt mit Esther Hagenow auf. Telefon: 07631-791-117Email: esther.hagenow@neuenburg.de oder inklusion@neuenburg.de

Bitte beachten Sie hierbei Änderungshinweise im „Hallo Neuenburg am Rhein“.

Sie haben ein Anliegen und möchten dies gerne in einer der Sprechstunden persönlich klären? Sie wohnen in einem der Ortsteile Zienken, Grißheim oder Steinenstadt und sind nicht mobil? So melden Sie sich sehr gerne bei Frau Hagenow, sie kommt für eine terminlich vereinbarte Sprechstunde sehr gerne in die Ortsteile.

Esther Hagenow

kommunale Inklusionsberaterin

Mobiltelefon +49 162 25 49 494
Raum 114
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Stadt Neuenburg am Rhein