Beabsichtigte Vergabeverfahren
Beabsichtigte Vergabeverfahren nach VOB/A
Gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A informiert die Stadt Neuenburg am Rhein hier fortlaufend über beabsichtigte
Vergabe von Bauleistungen
• Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb abweichend von § 3a Absatz 2 Nummer 1 VOB/A i.V.m. Nummer 2.1.a) VergabeVwV bis zu 1.000.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
• Freihändige Vergabe abweichend von § 3a Absatz 3 Satz 2 VOB/A i.V.m. Nummer 2.1.a) VergabeVwV bis zu 221.000 Euro* (ohne Umsatzsteuer)
• Direktaufträge abweichend von § 3a Absatz 4 VOB/A i.V.m. Nummer 2.1.a) VergabeVwV bis zu 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
Beabsichtigte Vergabeverfahren nach VOL/A
Gemäß § 12 VOL/A informiert die Stadt Neuenburg am Rhein hier fortlaufend über beabsichtigte
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
• Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach Nummer 2.3 b) VergabeVwV i.V.m. Nummer 7.1 VwV-Beschaffung bis zu 221.000 Euro* (ohne Umsatzsteuer)
• Verhandlungsvergaben nach Nummer 2.3 b) VergabeVwV i.V.m. Nummer 7.1 VwV-Beschaffung bis zu 221.000 Euro* (ohne Umsatzsteuer)
• Direktaufträge nach Nummer 2.3 b) VergabeVwV i.V.m. Nummer 7.2 VwV-Beschaffung bis zu 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
* Als Wertgrenze für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und für die Verhandlungsvergabe bei Liefer- und Dienstleistungen sowie für die Freihände Vergabe von Bauleistungen wird der maßgebliche EU-Schwellenwert nach § 106 Absatz 2 Nummer 1 GWB angewandt. Dieser wird im Zwei-Jahres-Rhythmus angepasst (derzeit 221 000 Euro; gilt seit 1. Januar 2024).