Informationen zum Corona-Virus
Aufgrund der weiterhin dynamischen Lageentwicklung bezüglich der Verbreitung des Corona Virus in Baden-Württemberg ist zum Schutz der Bevölkerung ein unverzügliches und entschlossenes Vorgehen notwendig. Es bedarf weitreichender Maßnahmen, um die täglichen Kontakte zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu verzögern. So wollen wir gemeinsam unser Gesundheitswesen entlasten, um die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen treffen zu können.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Links zum Thema.
Das Corona-Informationstelefon des Gesundheitsamtes ist ab sofort unter der Telefonnummer 0761/2187-3003 erreichbar.
Allgemeine Informationen
- Nachbarschaftshilfe - So finden Sie Hilfe und Unterstützung (216 KiB)
- Nachbarschaftshilfe - Tipps für Hilfsorganisationen (274 KiB)
- Allgemeine Informationen und Tipps (507 KiB)- Stadt Neuenburg am Rhein (507 KiB)
- Merkblatt für Risikogruppen - (183 KiB)Baden-Württemberg Ministerium für soziales und Integration (183 KiB)
- Empfehlungen für pflegende Angehörige - Verband Pflegehilfe (188 KiB)
- Sonderregelungen für pflegende Angehörige - Verband Pflegehilfe (191 KiB)
- Zusammenfassung Sonderregelgungen für pflegende Angehörige - Verband Pflegehilfe (333 KiB)
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Allgemeine Informationen
Barrierefreie Informationen
- Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg Pressemitteilung (130 KiB)
- Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg Fragenkatalog (192 KiB)
- Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg Ärztlicher Bereitschaftsdienst (1,4 MiB)
- Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg - Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus in Leichter Sprache
Verordnungen
- Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg (348 KiB)
Stand: 16. Dezember 2020 - Allgemeinverfügung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald (170 KiB)
Stand: 21. Oktober 2020 - Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (488 KiB)
Stand: 8. Juni 2020 - Bußgeldkatalog (115 KiB)
Stand: 30. September 2020 - Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (86 KiB)
Stand: 18. September 2020 - Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung durch Beherbergungsverbote (56 KiB)
Stand: 29. August 2020 - Verordnung in weiteren Sprachen - Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
- Verordnung in weiteren Sprachen - Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
- Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen in Beherbergungsbetrieben sowie auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen (139 KiB)
Stand: 23. Mai 2020 - Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (97 KiB)
Stand: 22. Mai 2020
Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Baden-Württemberg Ministerium für Finanzen - Weitere steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, die von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind (343 KiB)
Pressemitteilung vom 25. März 2020 - Baden-Württemberg Staatsministerium - Landesregierung bringt "Soforthilfe Corona" für baden-württembergische Wirtschaft auf den Weg (136 KiB)
Pressemitteilung vom 24. März 2020 - Richtlinien für die Unterstützung - Baden-Württemberg Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (264 KiB)
Stand: 22. März 2020 - Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Informationen für Unternehmen
- Förderprogram "Soforthilfe Corona" Antragsformular und Informationen - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Pendlerbescheinigungen, Grenzkontrollen, etc. - Bundespolizei
Notfall-Kinderzuschlag
- Das Bundesfamilienministerium hat aufgrund der aktuellen Krise für Familien und Alleinerziehende mit kleinem Einkommen die Möglichkeit für einen Notfall-Kinderzuschlag ab dem 01.04.2020 eingerichtet.
Er kann gerade auch für Eltern in Frage kommen, die nun von Kurzarbeit oder vollem Verdienstausfall betroffen sind. Die Bewilligungshürden beim Notfall-Kinderzuschlag sind dafür deutlich reduziert.
Eltern und Interessierte können die Beantragung ganz einfach online unter
www.notfall-kiz.de
durchführen und sich unter
www.kinderzuschlag.de
außerdem darüber informieren, ob sie die Voraussetzungen erfüllen.