Wilde Ablagerungen von Abfällen in der Natur sind unzulässig

Auf der Gemarkung Neuenburg am Rhein werden immer häufiger wilde Ablagerungen von Abfällen festgestellt. Dies verunstaltet nicht nur das Landschaftsbild, sondern führt auch zu Beseitigungskosten, die die Allgemeinheit zu tragen hat.

Meist werden Gartenabfälle, Bauschutt, Sperrgut, Schrott oder sogar gefährliche Stoffe aus reiner Bequemlichkeit verantwortungslos abgelagert. Irrtümlicherweise wird davon ausgegangen, dass diese Abfälle kein Problem für den Naturhaushalt darstellen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Wilde Ablagerungen sind nicht nur ein optisches Problem, sondern können zu einer Zerstörung des vorhandenen Lebensraumes beitragen.

Doch nicht nur die Landschaft leidet unter der unzulässigen Abfallentsorgung, der Verursacher verstößt damit auch gegen geltendes Recht. Denn nach abfall- und naturschutzrechtlichen Vorschriften stellt das wilde Ablagern von Abfällen aller Art in Wald und Flur eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann. Sofern die Ablagerungen eine besondere Gefahr für die Umwelt darstellen – z.B. bei Nachweis von Sickersäften – kommt sogar eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald stehen für die ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfälle diverse Einrichtungen wie RAZ, TREA, Recyclinghöfe, Grünschnittsammelstellen und weitere zur Verfügung, die größtenteils im Rahmen der Abfallentsorgungsgebühr kostenfrei genutzt werden können. Wirken auch Sie der Verschandelung unserer Natur entgegen, betreiben Sie aktiven Umweltschutz und nutzen Sie die vorhandenen Einrichtungen!

Genaue Standorte und Öffnungszeiten aller Abfallentsorgungseinrichtungen sowie weitere Auskünfte zur fachgerechten Abfallentsorgung sind im Internet unter www.breisgau-hochschwarzwald.de veröffentlicht oder beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Abfallwirtschaft unter Telefon 0180 / 22 54 64 8 erhältlich.