Descriptions des procédures
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Autorité compétente
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Détails
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
- Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
- Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
.jpg?f=%2Fsite%2FNeuenburg%2Fget%2Fparams_E-502767082%2F948774%2FRathaus%25202020%2520%25282%2529.jpg&w=1600&h=500&m=C)