Aus dem Gemeinderat...

Kommunale Wärmeplanung
Die Stadt Neuenburg am Rhein hat die Badenova mit der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Sie soll der Zähringerstadt auf dem Weg zur Klimaneutralität helfen und den Bürgern Auskunft über mögliche alternative Heiztechniken geben.

Rathausplatz Neuenburg

Die kommunale Wärmeplanung ist per Gesetz den Kommunen als Aufgabe verordnet worden. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, flankiert von weiteren Bundes- und Landesgesetzen zum gleichen Thema. Die Zielvorgabe des Landes Baden-Württemberg lautet: ein klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2040. Darüber hinaus soll die kommunale Wärmeplanung Hinweise und eine Planungsgrundlage für den Umbau der Wärmeversorgungsinfrastruktur anhand einer umfangreichen Datenbasis für eine digitale Energieleitplanung geben. Sie bleibt allerdings im Bereich von Empfehlungen, sie ist nicht rechtlich bindend und erfüllt auch nicht die Funktion einer Machbarkeitsstudie, wie Marc Krecher von der Badenova dem Neuenburger Gemeinderat erklärte.

Es geht um den Wärmeverbrauch und geeignete Techniken, mit denen der Gebäudebestand in der Gesamtstadt klimaneutral werden kann. Einfluss habe die Stadt mit der Wärmeplanung allerdings nur auf kommunale Gebäude, für Privateigentümer dient laut Krecher die Wärmeplanung nur als Anhaltspunkt, ob etwa ein Nahwärmenetz möglich und auch realistisch sein könnte oder die Eigenheimbesitzer in andere, möglichst erneuerbare Wärmetechnik beispielsweise verschiedene Arten von Wärmepumpen investieren müssen, sollten sie sich zum Austausch ihrer Heizungsanlagen entscheiden. Die Wärmeplanung, das machte der Badenova-Vertreter deutlich, sei eine Strategieplanung, aus der sich die Machbarkeit von Zielen ergeben. Eine wichtige Erkenntnis wird nicht nur für den Gemeinderat, sondern besonders für die Bürger, die einen Wechsel ihrer Heizungstechnik planen, sein, wo Wärmenetze möglich und sinnvoll wären oder aus unterschiedlichen Gründen nicht realisierbar seien. Die Daten der kommunalen Wärmeplanung werden im Ergebnis räumlich zugeordnet und in ein Geoinformationssystem (GIS) eingepflegt und der Stadt datenschutzkonform übergeben. Krecher spricht dabei von einem „digitalen Zwilling“, der als weitere Grundlage bei neuen Projekten und Planungen als Grundlage diene.

Der Projektzeitraum für die kommunale Wärmeplanung wird rund ein Jahr dauern. Der Fokus der Planer liege vor allen Dingen auf den Quartieren, in denen sich besonders viele ältere Gebäude befinden und sich möglicherweise Wärmenetze eignen würden. Eingebunden in den Planungsprozess werden der Gemeinderat, die Stadtverwaltung und andere Einrichtungen, die für eine Wärmeplanung relevant erscheinen. Zu Beginn des Prozesses wird es, wie vom Gesetz vorgeschrieben, eine Eignungsprüfung geben, die einer Bestandsanalyse entspricht und anhand verschiedener Kriterien mögliche Versorgungsmöglichkeiten mit Energieträgern identifizieren soll. Das kann auch den Hausbesitzern Anhaltspunkte für ihre eigenen Entscheidungen geben. Das heißt: Sie erfahren durch die Wärmeplanung, ob sich das Warten auf eine Nahwärmenetzversorgung lohnt oder ob sie sich für individuelle Alternativen entscheiden müssen.

Die kommunale Wärmeplanung wird die Stadt entsprechend des vorliegenden Angebotes 62.356 Euro kosten. Allerdings stehen dieser Ausgabe auch Fördereinnahmen in Höhe von rund 67.000 Euro gegenüber, sodass die Wärmeplanung der Zähringerstadt unterm Strich nichts kosten wird. Allerdings: Die Planung muss, so sieht es das Gesetz vor, alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.

 

Abwassergebühr

Die Beseitigung des Abwassers und des Oberflächenwassers wird in Neuenburg am Rhein teurer. Die aktuelle Kostenkalkulation wurde vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet.
Der Kubikmeter Schmutzwasser wird künftig von bisher 1,72 Euro auf 2,56 Euro ansteigen, die Niederschlagswassergebühr steigt von bisher 0,55 Euro pro Quadratmeter auf 0,77 Euro. Die Abwassergebühren müssen laut Gesetz kostendeckend kalkuliert werden. Eine entsprechende Berechnung wurde in der jüngsten Sitzung für die beiden Wirtschaftsjahre 2026 und 2027 vorgelegt. Wegen hoher Sanierungskosten im Kanalbereich und allgemeinen Kostensteigerung bei Material, Personal und Sachkosten müssen die Gebühren angehoben werden. Besonders das Kanalnetz in der Kernstadt müsse dringend saniert werden, hieß es in der Ratssitzung. Damit verbunden seien hohe Investitionskosten ins Abwassernetz. Generell werde aber die Unterhaltung des Kanalnetzes immer teurer, hieß es weiter. Allein die Sanierung von zwei Kilometern Kanal koste die Stadt rund 638.000 Euro, erläuterte Marco Prinzbach ein Beispiel zur Kostenentwicklung. Zum Thema Oberflächenwasserbeseitigung gab es ebenfalls eine Erklärung zur Kostensteigerung. Weil immer mehr Immobilieneigentümer das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern – in immer mehr Baugebieten ist das auch in den Bebauungsplänen vorgeschrieben – reduziere sich die Zahl der Einleiter von Oberflächenwasser. Damit müssten die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden, sodass die Kalkulation
höhere Gebühren ausweise.

Der Gemeinderat stimmte der neuen Gebührenkalkulation und den neuen Abwassergebühren zu.