Aus dem Ausschuss für Umwelt und Technik

Integriertes Rheinprogramm
Im Zuge des Integrierten Rheinprogramms will das Regierungspräsidium auf die Herstellung des Leinpfads verzichten und dafür den Randweg nördlich von Neuenburg am Rhein ausbauen.

Für den Ausschuss für Umwelt und Technik der Stadt Neuenburg am Rhein waren die Planungsüberlegungen des Regierungspräsidiums nachvollziehbar. Bisher wäre es laut Harald Klumpp, Leiter des Referats Integriertes Rheinprogramm beim Regierungspräsidium Freiburg, notwendig, nach jedem Hochwasser den ufernahen Leinpfad aufwändig wiederherzustellen. Doch es gibt Alternativen, wie sie etwa beim Abschnitt I des Integrierten Rheinprogramms (IRP) im Bereich Efringen-Kirchen bereits genutzt worden seien. Dort habe man zur Optimierung der Entwicklung in der Überschwemmungsfläche auf die Anlage des Leinpfades nach der Tieferlegung verzichtet und dafür den Randweg sowohl für die Nutzung durch die Fahrzeuge des Wasserstraßen-und Schifffahrtsamtes und für den Fahrradverkehr ausgebaut, berichtete Klumpp in der Ausschusssitzung. Dieses Projekt habe sich nach dem Hochwasser im Jahr 2021 entwickelt, als sich dort eine Kiesinsel aus dem vom französischen Stromversorger EDF eingebrachten Material gebildet habe, so Harald Klumpp. Diese nach Feststellung des Referatsleiters „ökologisch äußerst wertvolle Struktur, die auch ursprünglich im Rhein vorhanden war, würde durch den bisherigen Verlauf des Leinpfads dauerhaft gestört“. Eine Wiederherstellung des Leinpfadwegs nach jeder Überschwemmung würde darüber hinaus massive Eingriffe und einen hohen Aufwand erfordern, hieß es weiter.

Entgegen der ursprünglichen Haltung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes im Zuge des Planfeststellungsverfahrens habe sich die Behörde mittlerweile der Einschätzung des  Regierungspräsidiums angeschlossen, nachdem die rheinnahe Bewirtschaftung auch über den angelegten Randweg erfolgen könne. Darüber hinaus seien in regelmäßigen Abständen Abfahrrampen in die Tieferlegungsflächen bis an den Uferrand vorgesehen und würden auch entsprechend befestigt, wie Klumpp bei der aktuellen Planungsvorstellung berichtete.

Der neue Randweg in der Teilfläche 12, die sich nördlich an die Rheingärten anschließt, wird oberhalb des bisherigen Leinpfades vorbei an den Sportanlagen und östlich vom Stock-Car-Club-Gelände, dann wieder näher Richtung Rhein geführt. Bereits 2015 wurde im Bereich der Rheingärten, als Teil des späteren Landesgartenschaugeländes, eine neue naturnahe Struktur mit Kiesinseln im Rhein wie auch der Randweg entlang der Rheingärten neu angelegt. Dieses neue Wegekonzept soll nun in den Teilflächen 12 und 13 oberhalb der neuen ausgekiesten Überschwemmungsfläche weitergeführt werden. Eine Herausforderung für die Planer sei allerdings das Vorkommen des seltenen Schmetterlings Gelbringfalter im Umfeld der Teilfläche 13, der sich seit einiger Zeit entlang des bestehenden Randwegs im heutigen Bankettbereich und den angrenzenden Gehölzbeständen angesiedelt hat. Er soll mit wissenschaftlicher Begleitung umgesiedelt werden. In der Teilfläche 13 sieht deshalb die erste Ausbaustufe alle zweihundert Meter Ausweichbuchten vor, um den seltenen Falter das Weiterziehen in neue Randbereiche zu ermöglichen. Erst mit der Freigabe durch die Experten soll dann der komplette Wegbereich umgebaut werden, betont Projektleiter Lario Tarnawiecki-Waitkuwait.


Von dem Umbau der überplanten Fläche, wo die neuen Überschwemmungsgebiete entstehen und der folgenden ungestörten Entwicklung der gewünschten Auenlandschaft Platz gegeben werden soll, werden nach den Vorstellungen des IRP-Referates auch die Menschen profitieren. „Hier entstehen neue Erfahrungsbereiche, ein direkter Zugang zum Rhein und eine neue Erlebbarkeit der Rheinaue“, erklärte Klumpp. Um das Erlebnis zu optimieren, wird ein Auenerlebnispfad über eine Länge von etwa 1,4 Kilometer angelegt, auf dem keinerlei Fahrzeuge – auch keine Fahrräder – erlaubt sein werden und wegen der Pfadstruktur auch nur von Fußgängern genutzt werden könne. Der neue Randweg wiederum wird laut Klumpp die Besucher „verkehrs- und hochwassersicher“ entlang der Tieferlegungsflächen führen. Ein verlässlicher Zeitplan konnte Klumpp zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht nennen.

Es ist ein Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses notwendig. Dem Regierungspräsidium war es wichtig, zuerst die Stadt Neuenburg am Rhein von der Änderung zu informieren. Nun wird der Antrag beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald eingereicht. Der Ausschuss für Umwelt und Technik nahm die geänderte Planung positiv zur Kenntnis.