Weiterführende Informationen und Links
Wenn Sie sich entschieden haben, ein Kind adoptieren zu wollen, finden Sie auf den folgenden Seiten viel Wissenswertes:
- Familienportal
- Bundeszentralstelle für Auslandsadoption einschließlich der jeweiligen Gesetzestexte
- Liste der Unterzeichnerstaaten des "Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption"
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS):
- Liste der Auslandsvermittlungsstellen
- Internationale Adoption - Informationen zur grenzüberschreitenden Adoption von Kindern
- Portal "Eltern im Netz"
- Adoptionsvermittlungsstellen
Adoptionsanträge müssen notariell beurkundet werden. Auf den Internetseiten der Notariate, der Notarkammer des Landes Baden-Württemberg und der Bundesnotarkammer finden Sie weiterführende Informationen, Kontaktdaten, Formulare oder eine Online-Notarsuche.
Freigabevermerk
19.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
.jpg?f=%2Fsite%2FNeuenburg%2Fget%2Fparams_E-502767082%2F948774%2FRathaus%25202020%2520%25282%2529.jpg&w=1600&h=500&m=C)