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Kennen Sie schon den Landesfamilienpass?

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien zahlreiche staatlichen Schlösser, Gärten und Museen unentgeltlich beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:

• Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
• Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
• Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
• Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig. 

Verfahrensablauf
Sie können den Landesfamilienpass persönlich im Bürgerbüro beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die
Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Erforderliche Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass
• Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
• bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
• bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
• bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument 

Weitere Infos: Landesfamilienpass: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg