Neuenburg am Rhein darf sich offiziell „Zähringerstadt“ nennen

Innenminister Thomas Strobl machte der Stadt Neuenburg am Rhein den Weg zum Führen der Zusatzbezeichnung „Zähringerstadt“ frei. Mit den Zusatzbezeichnungen stärkt das Land Baden-Württemberg die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl in den Kommunen vor Ort.

„Die Stadt Neuenburg am Rhein beglückwünsche ich herzlich zur Zusatzbezeichnung ‚Zähringerstadt‘! Mit Zusatzbezeichnungen stärken wir die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort, kurz: Wir stärken unsere Städte und Gemeinden. Deshalb habe ich mich dafür stark gemacht, dass unsere Kommunen diese Möglichkeit bekommen. 

Neuenburg ist zu Recht stolz auf seine Geschichte. Neuenburg am Rhein wurde um 1175 von Herzog Berthold IV. von Zähringen gegründet. In diesem Jahr wird das 850-jährige Stadtjubiläum gefeiert – ein bedeutender Anlass, der die historische Identität Neuenburgs in besonderem Maße hervorhebt. Die Zugehörigkeit zum Kreis der Zähringerstädte ist ein wesentlicher Bestandteil des Selbstverständnisses von Neuenburg am Rhein, das sich sowohl im Stadtbild als auch im gesellschaftlichen und kulturellen Leben widerspiegelt“, sagte der Stv. Ministerpräsident, Innen-und Kommunalminister Thomas Strobl am Freitag, 21. November 2025.

„Unsere Stadt hat eine reiche Geschichte, auf die wir mit Stolz zurückblicken. Ihre Gründung durch die Zähringer legte den Grundstein für die Bedeutung der Stadt über Jahrhunderte hinweg. Unsere bewegte Geschichte ist Grundlage für unser gemeinsames Selbstverständnis und unsere Identität. Die Verleihung der Zusatzbezeichnung „Zähringerstadt“ ist für uns ein bedeutendes Zeichen der Wertschätzung und ein Ansporn, unser kulturelles Erbe und unsere lebendige Stadtgemeinschaft weiterhin engagiert zu pflegen und zu gestalten“, sagte Bürgermeister Jens Fondy-Langela.

Die Stadt Neuenburg am Rhein darf die Zusatzbezeichnung formal seit dem 1. Dezember 2025 führen. Neuenburg am Rhein gehört damit zu nunmehr rund 130 Gemeinden bzw. Ortsteilen, die eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen. Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht.