Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin, zum Erzieher

Bildungsziel

Die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zur Erzieherin/zum Erzieher ist ein dualer Ausbildungsgang an der Fachschule für Sozialpädagogik. Analog zur Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in Vollzeit befähigt er die Schülerinnen und Schüler dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein.
Die Ausbildung verknüpft praktische und theoretische Inhalte verteilt auf 3 Unterrichtstage und 2 Praxistage pro Woche ergänzt durch Blockpraktika. Dabei findet die Praxis über die gesamte Ausbildungsdauer kontinuierlich in derselben Einrichtung statt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Ausbildungsvergütung und einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die praxisintegrierte Ausbildung umfasst 3 Jahre und endet bei erfolgreichem Abschluss mit der Berufsbezeichnung „Staatliche anerkannte Erzieherin" bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher".

Bitte prüfen Sie vor einer Bewerbung, ob Sie alle Zugangsvoraussetzungen für diese Ausbildung erfüllen.

 

Zugangsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Zulassung zur praxisintegrierten Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik sind:
mittlerer Bildungsabschluss wie der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder die Versetzung in Klasse 10/11 eines achtjährigen bzw. in Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand

und

der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes

oder

ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung

oder

die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist

oder

eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

oder

eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

oder

eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entsprechend

oder

eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann

oder

eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung,

oder

die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Die Eignung einer Bewerberin/eines Bewerbers wird von der Schule festgestellt.

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