Neue Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte und Gebührenkalkulation beschlossen
Die neue Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte erlaubt es, die verschiedenen Unterkünfte in Zukunft rechtlich als eine gemeinsame öffentliche Einrichtung zu betreiben und somit jeden zur Verfügung gestellten Wohnplatz mit einer einheitlichen Gebühr abzurechnen. Zugleich wird durch die Satzung festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Menschen untergebracht werden und welche Rechte und Pflichten für sie gelten, so dass Zuständigkeiten und Abläufe klar geregelt sind und eine rechtssichere Grundlage für die Gleichbehandlung der Betroffenen vorliegt.
Die Gebührenkalkulation wurde von der Firma Allevo Kommunalberatung gemäß §§ 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erstellt. Nach diesem können Kommunen Benutzungsgebühren für ihre öffentlichen Einrichtungen erheben, wenn eine Gebührenkalkulation vorliegt, aus der die kostendeckende Gebührenobersatzgrenze hervorgeht. Diese bemisst sich nach den betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Kosten, zu denen die Kosten für den laufenden Betrieb, Abschreibungen und eine Verzinsung des Anlagekapitals gehören.
In der Sitzung erläuterte Wirtschaftsjurist Nicolas Goldammer von der Firma Allevo Kommunalberatung die Berechnungsgrundlagen der Gebührenkalkulation und beantwortete gemeinsam mit Marianne Markovac, Teamleiterin für den Bereich Bürgerservice, Soziales und Wahlen bei der Stadtverwaltung, die Rückfragen der Ratsmitglieder. Die neue Satzung und die Gebührenkalkulation sollen zum 1.7.2026 in Kraft treten. Die Gebühr pro Wohnplatz wird dann monatlich 376,29 € betragen.
Weitere Informationen bei:
Marianne Markovac
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