Aus dem Gemeinderat ...

Sechs Satzungen im Bereich Steuern verabschiedet

In der Gemeinderatssitzung am 28. September 2026 standen mit der Änderung der Zweitwohn-, Vergnügungs-, Hunde-, Gewerbe- und Grundsteuersatzung sowie der Entscheidung über die Verabschiedung einer Übernachtungssteuer gleich sechs Steuersatzungen auf der Tagesordnung. Ziel der Änderungen ist es, die teilweise in die Jahre gekommenen und mehrfach überarbeiteten Satzungen in einer gut lesbaren Fassung vorzulegen, in der die Rechtsprechung der letzten Jahre berücksichtigt ist. Darüber hinaus stellen die geänderten Satzungen und die neu konzipierte Übernachtungssteuersatzung wichtige Bausteine in dem vom Gemeinderat im vergangenen Jahr beschlossenen Konzept zur Haushaltskonsolidierung dar. Die erwarteten jährlichen Mehreinnahmen von insgesamt 840.000 bis 870.000 Euro insgesamt sollen zur Entlastung des angespannten städtischen Haushalts beitragen.

Zu diesem Zweck schlug die Verwaltung vor, den Vergnügungssteuersatz für Spielautomaten von 25 auf 27 % der Einnahmen, mindestens aber 450 Euro pro Gerät zu erhöhen. Die Hundesteuer für den ersten Hund steigt von 120 auf 156 Euro jährlich, die für jeden weiteren von 300 auf 312 Euro. Einer besonders großen Steigerung sind die jährlichen Steuern für Kampfhunde von bisher 500 auf jetzt 1.000 Euro, für jeden weiteren Kampfhund von bisher 1.000 auf nun 2.000 Euro und für Hunde in Zwingerhaltung von 120 auf 312 Euro unterworfen. Das hat ordnungspolitische Gründe: Die Haltung potenziell gefährlicher Hunderassen im Stadtgebiet soll unattraktiv werden. Darüber hinaus sind eine Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer von bisher 390 auf 400 %, für die Grundsteuer A von bisher 250 auf nun 450 % und für die Grundsteuer B von 250 auf 300 % vorgesehen. Von den beiden Grundsteuerarten wird allerdings lediglich die Grundsteuer B für die Haushaltskonsolidierung herangezogen. Die Erhöhung der Grundsteuer A gleicht lediglich das durch die Grundsteuerreform des Landes von 2025 entstandene jährliche Einnahmedefizit gegenüber den Vorjahren von fast 40.000 Euro aus und beseitigt zugleich Ungleichheiten in der Besteuerung von zu landwirtschaftlichen Betrieben gehörendem und anderen Wohneigentum.

Bei der Zweitwohnsteuersatzung stand statt der Haushaltskonsolidierung die rechtliche Klarstellung im Vordergrund, inwiefern Wohncontainer, Mobilheime und Wohnwägen als Zweitwohnung zu werten sind. Dies ist nach der geänderten Satzung dann der Fall, wenn Container und Campingfahrzeuge einen abgeschlossenen Raum zum Wohnen und Schlafen sowie Möglichkeiten zur Körperpflege und zur Zubereitung von Speisen bieten und länger als drei Monate außerhalb des eigenen Grundstücks im Stadtgebiet aufgestellt sind. Dies gilt auch, wenn sich die Koch- und Körperpflegemöglichkeiten in einem auf demselben Grundstück stehenden Gebäude befinden, wie es etwa auf Campingplätzen der Fall ist.

Bürgermeister Jens Fondy-Langela leitete die Diskussion über die sechs Satzungen im Gremium und beantwortete die Rückfragen der Ratsmitglieder. Während die Änderung der Zweitwohn-, Vergnügungs- und Hundesteuersatzung von den Rätinnen und Räten einstimmig angenommen wurde, waren bei der Abstimmung über die geänderte Gewerbesteuersatzung drei Enthaltungen und bei der über die Grundsteuersatzung zwei Gegenstimmen zu verzeichnen.

Bei der zur Abstimmung stehenden neuen Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer sorgte die Höhe der Besteuerung von Übernachtungen auf Campingplätzen für Diskussionen. Stadtrat Prof. Dr. Rudi Grunau äußerte Bedenken gegen die von der Verwaltung vorgeschlagene Abgabe von einem Euro pro Gast und Nacht auf Campingplätzen und brachte stattdessen einen reduzierten Tarif von 0,50 Euro ins Spiel. Ein von ihm gestellter Änderungsvorschlag an dem Satzungsentwurf der Verwaltung wurde allerdings mit einem Votum von 14 zu 8 Stimmen abgelehnt. Stattdessen verabschiedeten die Ratsmitglieder mehrheitlich, bei 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen, die Übernachtungssteuersatzung in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form. Die sechs Satzungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.

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