Dienstag, 10.03.2026 , 19:00 bis 20:30 Uhr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht


Weitere Angaben

Veranstaltungsort

Bildungshaus Bonifacius Amerbach, Stadtbibliothek, 1. OG

Veranstalter

VHS


VHS

Beschreibung

Was sollte man, außer seinem Testament, noch geregelt haben?
Die meisten Menschen denken, dass die Angehörigen einen im Notfall vertreten dürfen. Daher haben nur wenige eine richtige rechtliche Vorsorge. Dies führt häufig zu unerwünschten Problemen im Ernstfall, wenn bei Krankheit oder Unfall die eigene Behandlung und Vertretung ungeregelt ist. Plötzlich merken Ehepartner sowie Angehörige, dass sie keine Vertretungsmacht haben oder es kommt zum Streit in der Familie, wer bestimmen darf. Oft leiden dann auch die Angehörigen durch die Entscheidungen. Jeder über 18 Jahre, unabhängig von der persönlichen Situation, sollte daher eine rechtssichere Vorsorgeregelung treffen, unter anderem um die Angehörigen zu entlasten und zu schützen. Dies umfasst Patientenverfügung mit Organspende, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung für den privaten Bereich und/oder des Unternehmens. So wahren Sie sich Ihr Selbstbestimmungsrecht, entlasten Ihre Angehörigen und sichern den Wert des Unternehmens. Außerdem vermeiden Sie Streit in der Familie und verhindern, dass unbekannte Personen Sie betreuen und medizinische, sowie vermögensrechtliche/unternehmerische Entscheidungen für Sie treffen. Der Referent Rechtsanwalt Rolf Fidler, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), steht Ihnen nach dem Vortrag bei Fragen gerne zu Verfügung.

Aufgrund der begrenzten Teilnehmer*innenzahl ist eine vorherige Anmeldung unter www.vhs-neuenburg.de unbedingt erforderlich.

Vortragsgebühr: 10,00 Euro pro Teilnehmenden