Leistungen
                        
        
         
            
                
            
        
                
    
    
        
        
        
        
        
        
    
    
    
    
Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
- Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
 - einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar
 
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
 - Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
 - Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.
 
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.
Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.
Fristen
innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunden der Kinder
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- § 23 Zuwendungen
 - § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
 
Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
- § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
 - § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
 - § 49 a Erstattung, Verzinsung
 
Freigabevermerk
22.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
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