Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG.


Die Stadt Neuenburg am Rhein ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Abs.6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 8.200 Kfz/Tag durchgeführt. Auf Gemarkung Neuenburg wurden die A 5 und B 378 als Hauptverkehrsstraße erfasst. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes untersucht die Stadt freiwillig auch die Lärmbelastung entlang der nachfolgend aufgelistten Streckenabschnitte:

  • L 134 (Gemarkung Neuenburg am Rhein)
  • Westtangente
  • Kronenrain / Schlüsselstraße / Müllheimer Straße
  • K 4944 Bugginger Straße
  • K 4941 Heitersheimer Straße
  • Saarengrünstraße / Rudolf-Diesel-Straße

Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 30. Juni 2025 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 17. Juli 2025 bis einschließlich 15. September 2025.

Der Gemeinderat Neuenburg am Rhein hat am 08. Dezember 2025 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten. Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen:

  • Festsetzung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme entlang der K 4941 Heitersheimer Straße, zwischen Bugginger Straße und östlichem Ortsein- und -ausgang.
    Aus verkehrlichen Gründen wird für diesen Streckenabschnitt eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeregt.
  • Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme entlang der Saarengrünstraße, für den Bereich zwischen Werner-von-Siemens-Straße und L 134 Basler Straße.
  • Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme, entlang der B378, für den Bereich zwischen dem Gebäude Wolfsgrünstraße 33 und dem Kreisverkehrsplatz Kronenrain.
  • Anregung, die Planungen zur Ortsumfahrung L 134 Zienken weiter zu betreiben.
  • Anregung einer Einbahnstraßenregelung[1] entlang der Schlüsselstraße, zwischen der Breisacher Straße und dem Rathausplatz, in Verbindung mit dem Knotenpunktumbau der Richtbergspange.
    [1] Die Einbahnstraßenregelung wurde zwischenzeitlich umgesetzt.
  • Anregung von baulichen Maßnahmen wie Lärmschutzwällen oder –wänden, entlang der A5 Gemarkung Neuenburg.
  • Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht / überschritten werden.
  • Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
  • Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr).
  • Unterstützung der Eigentümer:innen stark belasteter Wohngebäude bei der Antragstellung auf Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenstern.

Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt zusätzlich im Rathaus der Stadt zur Einsicht aus.

Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen bei der zuständigen Verkehrsbehörde.