Tafel 13: Die Gerichtslaube

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Hier wurde in Neuenburg öffentlich Recht gesprochen. Die Rechtssprechung im Mittelalter basiert auf zwei verschiedenen Traditionen. Die weltliche Rechtssprechung geht auf germanisches, die kirchliche Rechtsprechung auf römisches Recht zurück. Wir sollten versuchen, uns das Mittelalter als rechtsfreien Raum vorzustellen. Die Herrschenden und die Kirche versuchen beständig mit Gewalt eine Rechtsordnung einzuführen und den Grundsatz aus germanischer Zeit zurückzudrängen. Dagegen steht der Versuch, ein Gewaltmonopol zu errichten.

Im 12. Jahrhundert wurde den Bauern das Recht auf Waffentragen verwehrt, das Gewaltmonopol gilt als Privileg des Adels.

Das Mittelalter unterscheidet zwischen Hoch- und Niedergerichtsbarkeit, abhängig vom gesellschaftlichen Rang und der Art des Deliktes. Der Anspruch auf die Hochgerichtsbarkeit einer Landschaft ist auch ein Herrschaftsanspruch. So verwehrt der Markgraf von Baden den Neuenburgern das Recht auf Hochgerichtsbarkeit außerhalb des städtischen Bannes und fordert die Entfernung einer Neuenburger Richtstätte auf dem Besitz der Herrschaft Badenweiler.

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