Formulare für die Übernachtungsteuer

Als Betreiberin oder Betreiber einer Beherbergungseinrichtung sind Sie verpflichtet, die Übernachtungsteuer von den steuerpflichtigen Übernachtungsgästen einzuziehen. Außerdem müssen Sie die vereinnahmten Steuerbeträge fristgerecht gegenüber der Stadt Neuenburg am Rhein anmelden und an diese abführen.
 Das Anmeldeformular für Beherbergungsbetriebe steht Ihnen im Downloadbereich dieser Internetseite zur Verfügung.